Das ändert sich ab Montag den 31.08.2020
Urlaubsheimkehrer
Erst ab Oktober gilt, das Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. So lange bleibt die alte Regelung. An den bayerischen Flughäfen (München, Nürnberg und Memmingen) gibt es kostenlose Corona-Tests für Heimkehrer. Seit dem 08. August gilt bundesweit eine Testpflicht für Urlaubsheimkehrer aus Risikogebieten, zu denen jetzt auch Teile Frankreichs gehören.
Die aktuelle Übersicht der Risikoländer findet ihr hier.
Auch an den Hauptbahnhöfen Nürnberg und München gibt es kostenlose Corona-Testmöglichkeiten. Des weiteren könnt ihr euch auch an den drei bayerischen Autobahngrenzübergängen kostenlos und freiwillig auf das Corona-Virus testen lassen. Alle Informationen dazu findet ihr hier.
Kontaktbeschränkungen
Die geltenden Kontaktbeschränkungen wurden verlängert und gelten noch mindestens bis zum 2. September. Ob diese verlängert werden oder neue Beschränkungen hinzukommen, erfahren wir dann nächste Woche.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt auch diese Woche bestehen. Derzeit ist es nicht absehbar, dass die Maskenpflicht gelockert wird. In öffentlichen Verkehrsmitteln wird die Einhaltung der Maskenpflicht jetzt strenger kontrolliert.
Feierlichkeiten
Bei Feierlichkeiten und Hochzeiten ist es erlaubt im Innenbereich mit 100 Personen zu feiern und outdoor mit bis zu 200 Personen. Auch Tagungen und Parteiveranstaltungen sind in dieser Größenordnung erlaubt. Die Regierung bittet alle darum zu überdenken, ob große Feiern nötig sind.
Freizeit
Bei Kultur- und Kunstveranstaltungen wurden die Bestimmungen ebenfalls verlängert. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 200 Besucher teilnehmen, im Freien bis zu 400 Besucher.
Indoorspielplätze, Bowlingbahnen oder auch die Innenbereiche von Botanische Gärten, Tier- und Freizeitparks haben auch wieder geöffnet.
Auch Flusskreuzfahrtschiffe dürfen ihre Fahrten anbieten, dabei müssen aber die geltenden Hygieneregeln eingehalten werden.
Sport
Wettkämpfe bei kontaktfreien Sportarten sind in Hallen erlaubt. Sporttraining ist sowohl drinnen, als auch draußen erlaubt. Bei Kampfgruppen gilt eine maximale Gruppengröße von fünf Personen.
Trainingsspiele für bayerische Amateuerfußballer sind wieder erlaubt, normales Fußballtraining ebenso.
Außerdem wurde die maximale Personenanzahl bei Sportwettkämpfen in geschlossenen Räumen erhöht. Jetzt gilt:
- bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen 200 Personen
- im Übrigen 100 Personen
Gastronomie und Schankbetriebe
In der Gastronomie ändert sich auch diese Woche wenig. Schankwirtschaften, Diskotheken und Clubs bleibenweiterhin geschlossen.
Weiterhin gelten in der Gastronomie die bekannten Abstandsregeln, ihr dürft nur mit Menschen laut der geltenden Kontaktbeschränkungen an einem Tisch sitzen und ihr müsst eure Kontaktdaten hinterlegen. Zudem darf der Mundschutz nur am Tisch abgelegt werden, ansonsten muss dieser getragen werden.
https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/coronadas-aendert-sich-ab-naechster-woche
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UPDATE 08.07.2020
UPDATE 17.06.2020
UPDATE 19.05.2020
UPDATE 07.05.2020
UPDATE 05.05.2020
UPDATE 22.04.2020
UPDATE 16.04.2020
Aktuelle Informationen zusammengestellt:
Info des Gesundheitsamtes
www.coronavirus.bayern.de
FAQs und tägliche Updates des Innenministeriums
www.stmi.bayern.de
Infos für Unternehmen und Selbstständige
http://www.stmi.bayern.de
Infos zu den Schulschließungen
http://www.km.bayern.de
Fachinformationen
http://www.lgl.bayern.de und http://www.rki.de
Info – Übersicht auf einen Blick
http://www.bayern.de
weitere Infos auf unserer Seite im Bereich Bürgerservice…
https://fwkirchheim.de/buergerservice/